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Unsere Entrümpelungsfirma Wien, kann Ihnen 48 Günstige Angebote unterbreiten ab 70 Euro mit Big Bag für Wohnung, Haus oder Firma!
Werbeslogan: " Darum gehe ich zum Schmied, und nicht zum Schmiedl "
Dr. Rudolf Noll Gasse 3/2/3
2230 Gänserndorf
Tel:0680/2428321
Unsere Einsatz Orte:
Wien - Nö - Bgld - Salzburg
mail: ruempel.moni@gmail.com
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Wohnungsräumung oder Hausräumung
Entrümpelung mit Profis, sowie einen ordentlichen Arbeitsauftrag ohne Nebenkosten.
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Sonstige Räumungen oder Entrümpelungen auf Anfrage unter der Tel: 0680/2428321.
Wir haben zusätzlich für Sie, wenn Sie eine Messie Wohnung oder Messie Haus zu entrümpeln haben, speziell eine neue Homepage mit viel Aufwand entwickelt unter www.messie-entruempelung.wien mit vielen Informationen, Tipps und 3 Preis Pakete.
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Unsere Günstigsten Lösungen für Sie: Es ist zwar nicht Gratis, aber günstiger als sich einen Bus ausborgen und die Arbeit selbst zu Erledigen. So Sparen Sie sich Zeit, Geld und Kraft. Wir kümmern sich gerne um Ihren Auftrag, auch am Wochenende!
Alle Arbeiten die wir nicht ausführen dürfen, Empfehlen wir Ihnen gerne Partnerfirmen,
bzw. Sub Unternehmen.
Da wir mit mehreren Partner Firmen und Sub Unternehmen zusammenarbeiten, können wir so unser Leistungsspektrum um ein vielfaches erweitern gegenüber anderen Entrümpelungsfirmen!
Wir räumen Wohnungen, Firmen und Häuser. Und auf Wunsch empfehlen wir Ihnen gerne Elektriker, Maler, Tischler, Maurer, Betriebe für Aktenvernichter uvm..
Beauftragen Sie uns nach einer Renovierung, und wir Entsorgen gerne Ihre Akten, Tapetenreste, alte Teppichböden und Fließen. Gerne nehmen wir auch Entkernungen, Wanddurchbrüche und Küchenabbrüche für Sie vor mit unseren Partner Firmen oder Sub Unternehmen. Alle Ihre Bedürfnisse und Wünsche werden wir versuchen, eins zu eins umzusetzen.
Von unserer Entrümpelungsfirma entwickelt für semtliche Lösungen für eine Räumung Wien,
mit allen annehmlichkeiten unseres Groß Unternehmens.
Wir bieten Ihnen perfektes Service und Preise für eine Entrümpelung Wien 1010 bis 1230 und darüber hinaus, in unserem Online Shop an. Keine Zeitaufwändigen Besichtigungen mehr notwendig, suchen Sie sich einfach Ihr passendes Produkt aus unserem Kattalog aus, der speziell für Sie mit großem Aufwand entwickelt wurde, für 100% mehr Service und 0 Minuten Zeitaufwand für Besichtigungen.
Es gibt nämlich viele Entrümpelungsfirmen die sich einen Termin mit Ihnen vereinbaren, und dann zu Ihrem gewünschtem Termin nicht Erscheinen. Wollen Sie das wirklich? Wir erleben das öfters als Sie Glauben.
Perfekte Lösungen leicht umgesetzt, eine Räumung Wien, Umzug oder Entrümpelung war noch nie so leicht zu Organisieren wie jetzt. Firmenräumungen für Privat / Notar / Gericht oder Genossenschaften. Bestellen Sie noch heute Ihre Wohnungsräumungen in Wien und Umgebung, sowie Hausräumungen oder Messie Entrümpelungen mit unseren preisgünstigen Angeboten in unserem Bestellkatalog mit Limitierten sowie begrenzten Angeboten. Ersparen Sie sich zeitaufwändige Besichtigungen. Bestellen Sie einfach das Produkt Ihrer Wahl in unserem Online Shop. Sollte das passende Angebot für Sie nicht dabei sein, zögern Sie nicht, kontaktieren Sie uns Telefonisch oder per mail und machen Sie uns einen Vorschlag von Ihrer Preisvorstellung für Ihre Räumung oder ihren Umzug. Wenn wir überzeugt sind werden wir Ihr Angebot annehmen um den Preis den Sie uns bereit sind zu Bezahlen. Aber Bitte vergessen Sie nicht Personalaufwand sowie Entsorgung kostet Geld.
Hausräumungen vom Keller bis zum Dachboden, auch mit Demontagen von Wien bis ins Burgenland.
Wohnungsräumung oder Haus, das sind unsere Spezialgebiete unsere Räumungsfirma in Wien und Umgebung.
Unsere Stärke für eine Räumung Wien im Jahr 2019, komplette Hausräumung wurde uns in Auftrag gegeben von einem Groß Konzern in 6 Wochen zu Räumen mit
17 Wohnungen (a 140 m2) sowie Dachboden und alle Kellerabteile. (Siehe Foto unten).
Kommen auch Sie zu einer der erfahrendsten Räumungsfirmen die für Sie in Wien und Nö unterwegs ist.
Unsere Entrümpelungsfirma Wien, Frau Horvath (Firmenleiterin) das Wiener Original betreut seit Jahren
schon viele Stammkunden sowie Generationen für Räumungen und Entrümpelungen in Wien mit Ihrem Persönlichen
Einsatz für ordentliche Kalkulationen sowie Vorbereitungen für den Umfang Ihrer Räumung.
Ganz egal ob eine Räumung Wien oder Entrümpelung Wien ansteht, wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Wohnungsräumung oder Umzug. Limitierte Aktionen für Ihre Hausräumung, Messieentrümpelung oder Firmenräumung vom 1 Bis 23 Gemeindebezirk Wiens und darüber hinaus können Sie von unserer Entrümpelungsfirma Wien erwarten.
Bereits mehr als 134 Wohnungsräumungen für Wiener Wohnen, sowie 256 Wohnungsräumungen für die Genossenschaft St. Pölten unser größter Auftraggeber.
Das Donauzentrum im 22 Bezirk sowie Microsoft Österreich zählen zu unseren Kunden.
Neu und erstmalig in Österreich - und nur bei uns - Sie können ab sofort Ihre Räumung Wien, Entrümpelung Wien oder Ihren Umzug online Bestellen mit großartigen Aktionen oder Vereinbaren Sie Jetzt Ihre gratis Besichtigung unter der Tel:0680/2428321 oder per mail:ruempel.moni@gmail.com
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Firmenname
Rümpel-moni e.U.
Inhaberin
Monika Horvath
Straße:
Dr.Rudolf Noll Gasse3/2/3
PLZ / Ort
A-2230 / Gänserndorf
Mobil
0680-24-28-32-1
Alle Arbeiten die wir nicht durchführen dürfen laut Gesetz, werden wir für Sie ein tolles Sub Unternehmen anfordern.
Diese Arbeiten werden bei Ihrem Angebot für eine Räumung oder Entrümpelung mit Demontagen angeführt sein.
Die Agbs, sowie Impressum von ruempel-moni.at gelten für alle unserer Homepages
ruempel.moni@gmail.com
Bankverbindung
Bank: Bank Austria
Gerichtsstand
Handelsgericht Korneuburg
Räumung wertlosen Gutes aus Häusern, Wohnungen, Messiehaushalten
Geschäftslokalen, Kellern, Dachböden, Höfen, Garagen,
Gewerbe unter Ausschluss der dem
Gewerbe Handelsgewerbe und Handelsagenten,
Güterförderungsgewerbe und sonstigen reglementierten Gewerben vorbehaltenen Tätigkeiten (Entrümpler).
Geschäftsbedingungen für Aufträge und Fertige Übergabe für Wohnung oder Haus der Firma Moni
Unternehmensbereich Messie Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Wohnungsentrümpelung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Moni e.U,
Inhaber Monika Horvath,2230 Gänserndorf abk:(F.r.m)
UID-NR:ATU68247355
Tel:0680/2428321 oder 0699/13560050
Geschäftsbedingungen für Aufträge und Fertige Übergabe für Wohnung oder Haus der Firma Moni
Der Rechnungsbetrag ist SOFORT nach Erhalt der Rechnung, netto ohne weiteren Abzug, fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir bankmäßige Zinsen zuzüglich Mahnspesen.
1. Beauftragung einer Firma durch die Firma Moni
Moni kann eine weitere Firma von Arbeiten anfordern.
2. Leistungen
Firma Moni führt unter Wartung des Interesses des Auftraggebers seine Arbeiten mit Sorgfalt einer ordentlichen Firma gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn weitere Aufträge durch den Auftraggeber erweitert wurden.
3.Sauberkeit des Arbeitsplatzes bei Entrümpelungen (Endreinigung)
Alle von Firma Moni zu entrümpelnden Räume, Wohnungen und Örtlichkeiten werden besenrein hinterlassen. Hierzu zählen auch Stiegenhaus, Aufzug und Straßenbereich der verwendet wurde..
4. Haftungsgrundsätze von der Firma Moni
Firma Moni haftet ausschließlich für Schäden, die während der Arbeit , durch eine Beschädigung entstanden sind( Betriebshaftpflichtversicherung)..
5. Haftungsausschluss von der F.r.m
Moni ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Arbeitsfrist auf Umständen beruht, die Firma Moni auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen es nicht abwenden konnte.
6. Rechte Dritter durch F.r.m
Bei Abholung von Entrümpelungsgut hat der Auftraggeber zu Achten, dass die Güter frei von Rechten Dritter sind. Eine Haftung der Firma Moni für eine nicht Beachtung dieser Pflicht ist ausgeschlossen.
7. Eigentumsübernahme und Haftung bei Räumungen
Bei Beginn der Räumung oder Entrümpelung gehen alle Gegenstände die geräumt werden müssen in das Eigentum der Firma Moni über. Eine Nachforderung von Inventar oder Eigentum gegenüber der F.r.m ist nicht möglich. Insbesondere haftet die F.r.m nicht für den etwaigen Abhandenkommen von jeder Art Schmuck, Edelmetalle, Urkunden oder sonstigen Sachen. Zudem werden die Gegenstände, die nicht weiter verwendet werden können, bei einer Abfallwirtschaft entsorgt und können nicht mehr auffindbar gemacht werden..
8. Weitere Arbeiten bei Entrümpelungen von der F.r.m
Die Mitarbeiter der F.r.m sind ohne vorherige Absprache zwischen den Auftraggebern nicht verpflichtet weitere handwerkliche Arbeiten durchzuführen.
9. Anzahlung/Auftrag/bei Bezug durch dritter
Der Rechnungsbetrag ist, wenn nicht anders vereinbart, nach Beendigung der Arbeiten in Bar sofort fällig. Firma Moni behält sich vor eine Anzahlung von bis zu 50% des Gesamtbetrages in Rechnung zu stellen, vor Beginn der Arbeiten zu berechnen. Insbesondere Gelder für Leistungen Dritter ( Containerdienste, Deponien, Vermieter, Subunternehmer) behalten wir uns vor als Anzahlung zu berechnen. Bei mehrtägigen Projekten (Räumungen) ist F.r.m berechtigt gemäß dem Arbeitsaufwand Abschlagszahlungen zu fordern. Diese sind sofort in Bar fällig.
10.
Der Rechnungsbetrag ist SOFORT nach Erhalt der Rechnung, netto ohne weiteren Abzug, fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir bankmäßige Zinsen zuzüglich Mahnspesen. Wir danken für Ihren Auftrag!
Bei Überweisung ist der Name und die Rechnungsnummer
Als Verwendungszweck anzugeben
11. Schadensmeldung an Firma Moni
Der Vertragspartner als Geschädigter hat innerhalb von zwei Werktagen offensichtliche Schäden bei der Firma Moni zu melden.
Hierbei reicht F.r.m eine e-mail. F.r.m wird dann vor Ort den Schaden begutachten und zu Protokol gebracht. Dieser wird im Anschluss umgehend der Versicherung der F.r.m zur Vorlage gebracht. Verdeckte Schäden sind spätestens 7 Werktage nach den durchgeführten Leistungen der F.r.m mitzuteilen.
Vertragsauflösung – Storno des Auftrages
Wird nach Auftragsannahme der Vertrag seitens des Auftraggebers gekündigt oder aufgelöst so wird Stornogebühr von 20% der vereinbarten Summe eingehoben, drei Tage vor Auftragsbeginn(unter der Woche) wird eine Stornogebühr von 50% der vereinbarten Summe und innerhalb von 48 Stunden 100% der vereinbarten Summe eingefordert.
Sollte eine Stornierung an einem Wochenende ab Freitag bekanntgegeben werden, und der Auftrag wäre am Folgenden Montag ist ebenfalls eine Stornogebühr von 100% zu leisten.
Das Ziel der Recycling-Baustoffverordnung (RBV) ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft und Materialeffizienz, insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Bauteilen und die Sicherstellung einer hohen Qualität von Recycling-Baustoffen, um das Recycling von Bau- und Abbruchabfällen im Sinne unionsrechtlicher Zielvorgaben zu fördern. Die Recycling-Baustoffverordnung (BGBl. II Nr. 181/2015) ist mit 1.1.16 in Kraft getreten und wurde mittlerweile einmal novelliert (BGBl. II Nr. 290/2016). Die Bestimmungen der Novelle sind mit 28.10.16 in Kraft getreten.
Die Recycling-Baustoffverordnung umfasst unter anderem die folgenden wichtigen Bereiche:
Pflichten bei Bau- und Abbruchtätigkeiten (§§4-6 RBV)
In diesem Abschnitt wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Schad- und Störstofferkundung eines Gebäudes verpflichtend vor der Bau- bzw. Abbruchtätigkeit durchzuführen ist. Weiters enthält dieser Abschnitt Vorgaben für den Rückbau von Bauwerken. Schließlich werden die Trennpflichten betreffend der anfallenden Abfälle beschrieben.
Herstellung und Verwendung von Recycling-Baustoffen (§§7 – 13, Anhänge 1 bis 5 RBV):
In diesem Abschnitt wird festgelegt, dass die Recycling-Baustoffe nur aus bestimmten Abfällen, die im Anhang 1 aufgelistet sind (z.B. aus Bauschutt, Betonabbruch, Straßenaufbruch usw.) hergestellt werden dürfen. Verunreinigungen mit schädlichen Stoffen wie z.B. Asbest, Mineralöl usw. sind zu vermeiden.
Wenn ein Recycling-Betrieb Abfälle, die für die Herstellung von Recycling-Baustoffen herangezogen werden sollen, übernehmen möchte, so hat dieser eine Eingangskontrolle durchzuführen.
Wenn Recycling-Baustoffe hergestellt werden, so müssen die entsprechenden Qualitätsanforderungen des Anhanges 2 eingehalten werden. Um die Umweltverträglichkeit der hergestellten Recycling-Baustoffe sicherzustellen, sind die Grenzwerte des Anhanges 2 durch ein Untersuchungssystem nach Anhang 3 nachzuweisen. Von dieser Regel gibt es Abweichungen (z.B. bei Einkehrsplitt). In dem Abschnitt wird auch geregelt, dass die hergestellten Recycling-Baustoffe zu bezeichnen sind bzw. was bei der Übergabe an einen Dritten zu beachten ist.
Der Hersteller von Recycling-Baustoffen hat Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen zur Herstellung von Recycling-Baustoffen gemäß den Bestimmungen der Abfallbilanzverordnung nach der Maßgabe des Anhanges 5 aufzuzeichnen und zu melden.
In diesem Abschnitt werden auch die zulässigen Einsatzbereiche und Verwendungsverbote für Recycling-Baustoffe beschrieben.
Sonderregelung
Mineralische Abfälle aus einem Abbruch, bei dem insgesamt nicht mehr als 750t Abbruchabfälle anfallen, können ohne analytische Untersuchung gemäß Anhang 3 auf derselben Baustelle, auf der die Abfälle angefallen sind, bautechnisch verwertet werden. Es muss jedoch durch ein alternatives Qualitätssicherungssystem sichergestellt werden, dass diese weitgehend frei von Schad- und Störstoffen sind und auch keine sonstigen Verunreinigungen enthalten. Diese Sonderregelung gilt jedoch nicht für Linienbauwerke und Verkehrsflächen.
Abfallende von Recycling-Baustoffen (§§14 und 15, Anhang 2 und Anhang 5 RBV):
Wird ein Recycling-Baustoff der Qualitätsklasse U-A an einen Dritten übergeben, so endet die Abfalleigenschaft des Recycling-Baustoffes. Der Hersteller von Recycling-Baustoffen hat sich im Wege des elektronischen Registers gemäß §22 AWG als Hersteller von Recycling-Baustoffprodukten zu deklarieren und eine verbindliche Erklärung über die Einhaltung des Vermischungsverbotes abzugeben. Weiters sind die Übergaben gemäß den Vorgaben des Anhanges 5 aufzuzeichnen und zu melden. Es ist auch eine Konformitätserklärung auszustellen. Diese Erklärung kann zusammen mit der Leistungserklärung gemäß EU-Bauprodukte-Verordnung erfolgen. Dem Übernehmer ist eine Kopie der Konformitätserklärung zu übergeben. Weiters enthält dieser Abschnitt noch eine Regelung betreffend der Mitführung der Konformitätserklärung bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Recycling-Baustoffprodukten und eine Regelung betreffend der Aufbewahrungspflicht der Konformitätserklärung.
Vorgaben für die weitere Verarbeitung von bestimmten Recycling-Baustoffen und deren Verwendung (§§16 und 17 RBV):
In den §§16 und 17 werden besondere Vorgaben für die Herstellung und Verwendung von Asphaltmischgut festgelegt.
Verfügbare Formulare für die Schad- und Störstofferkundung
Bei einer Abbruchtätigkeit, bei der weniger als 750t an Bau- und Abbruchabfällen, ausgenommen Boden Aushubmaterial, anfallen, muss keine Schad- und Störstofferkundung durchgeführt werden.
Auf der Webseite des Österreichischen Baustoff-Recycling-Verbandes wird ein frei zugängliches Formular zur Verfügung gestellt. Mit dem Formular kann bestätigt werden, dass es sich bei dem Abbruch um eine Kleinmenge (max. 750t) handelt.
Bei einer Abbruchtätigkeit, bei der mehr als 750t an Bau- und Abbruchabfällen, ausgenommen Boden Aushubmaterial, anfallen und ein gesamter Bruttorauminhalt von weniger als 3.500 Kubikmeter vorliegt, ist eine orientierende Schad- und Störstofferkundung gemäß der ÖNORM B3151 vor dem Abbruch durchzuführen.
Es gibt zwei Möglichkeiten um zu einem Formular für diesen Fall zu gelangen:
Auf der einen Seite ist die ÖNORM B3151 im Rechtsinformationssystem des Bundes abrufbar. In der ÖNORM B3151 findet sich im Anhang A ein Formblatt für die orientierende Schad- und Störstofferkundung.
Auf der anderen Seite hat der Österreichische Baustoff-Recycling-Verband ein Formular kreiert, das auf der Webseite des Verbandes frei zugänglich zur Verfügung gestellt wird. Das Formular ist von einer rückbaukundigen Person zu unterschreiben.
Bei einer Abbruchtätigkeit, bei der mehr als 750t an Bau- und Abbruchabfällen, ausgenommen Bodenaushubmaterial, anfallen und ein gesamter Bruttorauminhalt von mehr als 3.500 Kubikmeter vorliegt, ist eine orientierende Schad- und Störstofferkundung gemäß der ÖNORM EN ISO 16000-32 vor dem Abbruch durchzuführen. Diese ist von einer befugten Fachperson oder Fachanstalt durchzuführen. Für diesen Fall stehen uns keine Formulare zur Verfügung.
Register für rückbaukundige Personen
Der Österreichische Baustoff-Recycling-Verband hat auf seiner Webseite eine Liste mit rückbaukundigen Personen veröffentlicht. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Verfügbare Formulare für die Dokumentation des Rückbaus
Nicht bei jeder Abbruchtätigkeit muss eine Dokumentation des Rückbaus erfolgen. Der Österreichische Baustoff-Recycling-Verband hat auf seiner Webseite ein frei zugängliches Formular erstellt, mit dem bestätigt werden kann, dass für ein Rückbauvorhaben keine Dokumentation des Rückbaus vorliegen muss, da eine der möglichen Ausnahmen zum Tragen kommt.
Die verfügbaren Formulare für die Dokumentation des Rückbaus:
Objektbeschreibung gemäß ÖNORM B2251: Hier ist ein Formular auf der Webseite des Österreichischen Baustoff-Recycling-Verbandes zu finden.
Schad- und Störstofferkundung: Die Links der frei verfügbaren Formulare für die Schad- und Störstofferkundung finden Sie im Abschnitt „Verfügbare Formulare für die Schad- und Störstofferkundung“
Rückbaukonzept: Sowohl im Anhang B der ÖNORM B3151, als auch auf der Webseite des Österreichischen Recycling-Baustoff-Verbandes ist ein Formular für das Rückbaukonzept zu finden.
Freigabebestätigung: Hier steht ein Formular des Österreichischen Recycling-Baustoff-Verbandes auf dessen Webseite frei zur Verfügung.
Webinar zum Thema
Am 23.2.2017 veranstaltete der Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement das Webinar „Praxistipps zur Recycling-Baustoffverordnung“ im Rahmen dessen die Bestimmungen der Recycling-Baustoffverordnung vorgestellt und wertvolle Praxistipps gegeben wurden.
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